AGB

Nachfolgend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Technischen Prüf- und Vertriebsstelle des Schornsteinfegerhandwerks f.d.Reg.-Bez. Münster GmbH (TPV)

1. Geltung
1.1. Kaufverträge und andere Verträge, bei denen die Technische Prüf- und Vertriebsstelle des Schornsteinfegerhandwerks f.d.Reg.-Bez. Münster GmbH (nachfolgend TPV) als Lieferant auftritt, werden von der TPV ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.
1.2. Abweichende mündliche Vereinbarungen entfalten keine Geltung, sofern nicht die TPV diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
1.3. Geschäftsbedingungen des Käufers bzw. Vertragspartners haben keine Geltung, auch wenn die TPV der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass sie nochmals vereinbart werden müssen.

2. Vertragsschluss
2.1. Verträge kommen durch die schriftliche Bestellung des Käufers auf dem Geschäftspapier oder einer digitalen Bestellung über den Internet-Shop von der TPV zustande, wenn die TPV nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Bestellung schriftlich widerspricht. Bestätigt die TPV die schriftliche Bestellung des Käufers vor Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag der Bestel-lung schriftlich, so kommt der Vertrag mit der Bestätigung zustande, das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt jedoch einen Monat lang bestehen. Ferner kommt ein Vertrag durch die schriftliche Annahme eines schriftlichen Angebotes von der TPV durch den Käufer zustande.
2.2. Schriftliche Angebote von der TPV sind freibleibend bis zur Annahme durch den Käufer.
2.3. Für Inhalt und Umfang der Lieferung ist der Inhalt der schriftlichen und von der TPV nicht widersprochenen Bestellung des Käufers bzw. das vom Käufer schriftlich angenommene schriftliche Angebot von der TPV maßgebend. Für den Fall, dass die TPV die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt, ist der Inhalt der Bestätigung maßgebend. Etwaige Nebenab-reden sind nur verbindlich, soweit sie von der TPV ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

3. Lieferung
3.1. Die Ware wird an die vom Käufer angegebene Adresse des Käufers geliefert. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3.2. Sämtliche im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware anfallenden Kosten trägt der Käufer, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
3.3. Die Lieferung erfolgt in dem mit dem Käufer vereinbarten Zeitrahmen. Ist der Zeitraum nach Monaten definiert (Beisp.: Lieferung zwischen Juli und September), so gilt als Lieferdatum stets der letzte Tag des letzten genannten Monats (im Beispiel der 30. September). Die Lieferung gilt als mit der Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden von der TPV unmöglich ist. Der TPV steht eine zusätzliche Frist von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin für eine verzögerte Lieferung zu. Im Falle einer Verzögerung über diese Frist von 14 Tagen hinaus hat der Käufer das Recht, nach schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Ferner verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet des Rechts von der TPV aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit den ihm aufgrund dieser Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten in Bezug auf einen Vertrag mit der TPV in Verzug ist. Schadensersatzforderungen gegen die TPV wegen Verzug oder Nichterfüllung sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung der TPV darüber hinaus ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3.4. Die TPV ist nur zur Lieferung der Ware verpflichtet, wenn und soweit die TPV selbst ordnungsgemäß mit der richtigen Ware in der vereinbarten Qualität rechtzeitig beliefert wurde. Dies schließt die rechtzeitige und endgültige Erteilung etwa erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen mit ein. Insbesondere ist die TPV nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Hersteller der zu liefernden Ware diese wegen zu geringer Bestellzahlen nicht produziert und die TPV nicht beliefert und die TPV dies dem Käufer nach Benachrichtigung durch den Hersteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis mitteilt.
3.5. Behinderungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen die TPV, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrage zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatz-ansprüche entstehen. Dies gilt auch, wenn sich die TPV bei Eintritt der höheren Gewalt bereits in Verzug mit der Lieferung befindet. Der höheren Gewalt sind gleichgestellt alle Umstände, die von der TPV nicht zu vertreten sind und durch die der TPV die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Blockaden, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperrung, behördliche Maßnahmen, Eis, Brand, Epidemien, Verkehrsstockungen, Diebstahl. In diesen Fällen ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit die ausstehende Lieferung wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist.
3.6. Erfüllungsort für die Lieferung – auch bei Lieferungen ins Ausland – ist bei Verkauf ab Lager der Ort, an dem sich das Lager befindet, in allen anderen Fällen Dülmen. Wenn die TPV Fracht oder sonstige Spesen abweichend von Ziffer 3.2. übernimmt, hat dies keinen Einfluß auf den Erfüllungsort.
3.7. Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt der Ãœbergabe der Ware durch die TPV an die Versandperson oder den Spediteur die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder Beschädigung. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3.8. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Ware oder ist die Ware aus anderen Gründen nicht zustellbar, ist die TPV berechtigt, vom Käufer Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich aller Versand-, Transport und Lagerkosten und aller sonst durch die Nichtannahme entstandenen Kosten zu verlangen.
3.9. Die Lieferung erfolgt innerhalb von drei bis vier Werktagen nach dem Eingang der Bestellung.

4. Gewährleistung
4.1. Der Käufer hat die von der TPV erhaltene Ware unverzüglich nach Annahme auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Fehlmengen oder Falschlieferungen sind der TPV unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Tagen anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Unterbleiben der Anzeige gilt die Ware als genehmigt.
4.2. Der Käufer hat der TPV Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere die bemängelte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch die TPV zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist die TPV von jeglicher Gewährleistung frei.
4.3. Die Zurverfügungstellung zur Inspektion durch die TPV erfolgt durch Ãœbersendung frei Haus an die TPV. Rücksendungen werden von der TPV nur entgegengenommen, wenn sie die anlässlich der Mängelrüge vergebene Retourennummer tragen oder wenn die Rücksendung auf andere Weise einer bestimmten Mängelrüge zugeordnet werden kann. Nicht derart zuzuordnende Rücksendungen werden auf Kosten des Käufers wiederum zurückgesandt. Bearbeitungskosten für Retouren werden nicht berechnet.
4.4. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der TPV durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder erfolgt die Nachbesserung oder Nachlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung.
4.5. Weitergehende Ansprüche sowohl gegen die TPV als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzten Fall ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

5. Schutzrechte
5.1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder des Urheberrechtes durch von der TPV gelieferten Ware Ansprüche erhebt, hat der Käufer die TPV hiervon unverzüglich zu unterrichten. Er darf in keinem Fall eine Schutzrechtsverletzung anerkennen und hat der TPV alle Abwehrmaßnahmen vorzubehalten.
5.2. Verkauft oder ändert der Käufer die Ware so, dass Schutzrechte Dritter verletzt werden, ist er allein haftbar und hat die TPV von allen aus der Schutzrechtsverletzung resultierenden Ansprüchen freizustellen.
5.3. Der Käufer darf die von der TPV gelieferte Ware nicht kopieren oder nachahmen. Bei Verstößen hiergegen ist die TPV zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, den durch die Nachahmung oder Kopierung entstandenen Schaden zu ersetzen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Sämtliche Ware, die die TPV an den Käufer liefert, bleibt solange im Eigentum der TPV (Vorbehaltsware), bis der Käufer alle offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der TPV beglichen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen auf ganz bestimmte Lieferungen leistet. Der Käufer ist zur ordnungsgemäßen Lagerung der Vorbehaltsware verpflichtet.
6.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen sämtliche Risiken versichert zu halten und der TPV auf Verlangen einen Nachweis für die Versicherungen zu erbringen. Die TPV ist berechtigt, die notwendigen Versicherungen auf Kosten des Käufers zu veranlassen und die Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Sämtliche Ansprüche aus den Versicherungen tritt der Käufer hiermit an die TPV ab.
6.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen Dritte im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit an die TPV ab. Das Recht zur Weiterveräußerung kann die TPV widerrufen, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät, gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt, Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern.

7. Zahlung
7.1. Die zwischen der TPV und dem Käufer vereinbarten Preise bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2. Für Zahlungsfrist, Verzug und Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers mit einer von der TPV gestellten Rechnung – gleich aus welcher Lieferung – oder wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern oder wenn der Kunde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist die TPV wahlweise berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen und alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen bzw. nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten.
7.4. Einwände bezüglich der Lieferung, insbesondere Mängelrügen, berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Gegen die Forderungen der TPV kann der Käufer nur mit von der TPV schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

8. Weiterverkauf
8.1. Dem Käufer wird gestattet, die von der TPV gelieferten Ware weiter zu verkaufen.
8.2. Der Verkauf der von der TPV gelieferten Ware durch den Käufer über das Internet ist nicht gestattet.
8.3. Für jeden Fall der Verletzung der Verpflichtungen gemäß Ziff. 8.2. verpflichtet sich der Käufer, eine Vertragsstrafe in Höhe des Netto-Verkaufspreises der entgegen der Verpflichtung verkauften Ware, mindestens jedoch EUR 1.000,- zu zahlen. Setzt der Käufer nach schriftlicher Abmahnung den Verkauf entgegen dieser Bestimmung fort, so ist die TPV zum Rücktritt von allen bestehenden Verträgen der Geschäftsbeziehung berechtigt. Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

9. Daten
Die TPV ist berechtigt, Kundendaten zu speichern, sofern dies für die Geschäftsbeziehung notwendig und nach BDSG zulässig ist.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dülmen. Die TPV behält sich jedoch vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.2. Die Anwendung des UN-Kaufrechts für Verträge mit Auslandskunden ist ausgeschlossen.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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