Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
3. Lieferung
3.1. Die Ware wird an die vom Käufer angegebene Adresse des Käufers geliefert. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3.2. Sämtliche im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware anfallenden Kosten trägt der Käufer, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
3.3. Die Lieferung erfolgt in dem mit dem Käufer vereinbarten Zeitrahmen. Ist der Zeitraum nach Monaten definiert (Beisp.: Lieferung zwischen Juli und September), so gilt als Lieferdatum stets der letzte Tag des letzten genannten Monats (im Beispiel der 30. September). Die Lieferung gilt als mit der Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden von der TPV unmöglich ist. Der TPV steht eine zusätzliche Frist von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin für eine verzögerte Lieferung zu. Im Falle einer Verzögerung über diese Frist von 14 Tagen hinaus hat der Käufer das Recht, nach schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Ferner verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet des Rechts von der TPV aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit den ihm aufgrund dieser Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten in Bezug auf einen Vertrag mit der TPV in Verzug ist. Schadensersatzforderungen gegen die TPV wegen Verzug oder Nichterfüllung sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung der TPV darüber hinaus ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3.4. Die TPV ist nur zur Lieferung der Ware verpflichtet, wenn und soweit die TPV selbst ordnungsgemäß mit der richtigen Ware in der vereinbarten Qualität rechtzeitig beliefert wurde. Dies schließt die rechtzeitige und endgültige Erteilung etwa erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen mit ein. Insbesondere ist die TPV nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Hersteller der zu liefernden Ware diese wegen zu geringer Bestellzahlen nicht produziert und die TPV nicht beliefert und die TPV dies dem Käufer nach Benachrichtigung durch den Hersteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis mitteilt.
3.5. Behinderungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen die TPV, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrage zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatz-ansprüche entstehen. Dies gilt auch, wenn sich die TPV bei Eintritt der höheren Gewalt bereits in Verzug mit der Lieferung befindet. Der höheren Gewalt sind gleichgestellt alle Umstände, die von der TPV nicht zu vertreten sind und durch die der TPV die Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Blockaden, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperrung, behördliche Maßnahmen, Eis, Brand, Epidemien, Verkehrsstockungen, Diebstahl. In diesen Fällen ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit die ausstehende Lieferung wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist.
3.6. Erfüllungsort für die Lieferung – auch bei Lieferungen ins Ausland – ist bei Verkauf ab Lager der Ort, an dem sich das Lager befindet, in allen anderen Fällen Dülmen. Wenn die TPV Fracht oder sonstige Spesen abweichend von Ziffer 3.2. übernimmt, hat dies keinen Einfluß auf den Erfüllungsort.
3.7. Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt der Ãœbergabe der Ware durch die TPV an die Versandperson oder den Spediteur die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder Beschädigung. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3.8. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Ware oder ist die Ware aus anderen Gründen nicht zustellbar, ist die TPV berechtigt, vom Käufer Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich aller Versand-, Transport und Lagerkosten und aller sonst durch die Nichtannahme entstandenen Kosten zu verlangen.
3.9. Die Lieferung erfolgt innerhalb von drei bis vier Werktagen nach dem Eingang der Bestellung.
7. Zahlung
7.1. Die zwischen der TPV und dem Käufer vereinbarten Preise bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2. Für Zahlungsfrist, Verzug und Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers mit einer von der TPV gestellten Rechnung – gleich aus welcher Lieferung – oder wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern oder wenn der Kunde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist die TPV wahlweise berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen und alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen bzw. nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten.
7.4. Einwände bezüglich der Lieferung, insbesondere Mängelrügen, berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Gegen die Forderungen der TPV kann der Käufer nur mit von der TPV schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.